In der Regel ja, wobei sowohl die Reederei als auch die Reiseroute eine Rolle spielen. Viele Kreuzfahrtgesellschaften erlauben Gästen, eine nikotinhaltige E‑Zigarette oder ein elektrisches Verdampfergerät mit an Bord zu bringen. Das Mitführen des Geräts und dessen Nutzung sind jedoch getrennte Fragen: Betreiber behandeln Dampfen häufig wie Rauchen, was es auf ausgewiesene Bereiche beschränkt und in Kabinen, auf Balkonen sowie in den meisten öffentlichen Bereichen untersagt.
Das Transportieren des Geräts zum Schiff unterliegt einem zweiten Regelwerk. Wenn Sie fliegen, müssen elektronische Zigaretten und Verdampfergeräte sowie Ersatzbatterien im Kabinenbereich des Flugzeugs mitgeführt werden und dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden.
Darf man an Bord eines Kreuzfahrtschiffs dampfen?
Nur dort, wo die Reederei es gestattet; die Durchsicht durch die Sicherheitskontrolle bei der Einschiffung ist keine Erlaubnis, das Gerät überall an Bord zu benutzen.
Auf vielen Kreuzfahrtschiffen wird Dampfen wie Rauchen behandelt und auf dieselben ausgewiesenen Bereiche beschränkt. Auf großen Schiffen kann das ein definierter Abschnitt eines offenen Decks sein und auf manchen Routen ein begrenzter Bereich des Casinos. Innenlounges, Restaurants, Theater, Korridore, Kabinen und Balkone sind üblicherweise rauch‑ und dampffrei.
Richtlinien ändern sich, und ein Bereich an Deck kann vorübergehend wegen Bunkerung, schwerer Wetterlage oder anderer Operationen geschlossen werden. Befolgen Sie an Bord die Beschilderung und die Anweisungen der Crew und verlassen Sie sich nicht auf Erlaubnisse vergangener Reisen.
Verstöße in Kabinen und auf Balkonen haben reale Konsequenzen. Je nach Reederei kann Dampfen in einer Kabine oder auf einem Balkon zu einer Reinigungsgebühr, zu einer in den Beförderungsbedingungen festgelegten Vertragsstrafe oder zu schärferem Vorgehen bis hin zur Ausschiffung bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen führen. Dies sind Reederei‑Richtlinien, keine seemännischen Bußgelder. Ob überhaupt eine Gebühr erhoben wird und wie hoch sie ist, entscheidet die jeweilige Kreuzfahrtgesellschaft und ist in ihren Bedingungen veröffentlicht, deshalb sollten Sie nicht davon ausgehen, dass die Praxis einer Reederei für alle gilt. Das Bezahlen einer Gebühr gewährt zudem nicht automatisch das Recht, weiter zu dampfen.
Auf einem kleinen Expeditionsschiff kann der erlaubte Bereich deutlich eingeschränkter sein, weil Außendecks gleichzeitig für Tierbeobachtungen, Zodiac‑ und Tenderbetrieb, Sicherheitsausrüstung und den Weg zwischen Innen‑ und Expeditionsbereichen genutzt werden. Die aktuellen öffentlichen Hinweise von Swan Hellenic nennen zwei ausgewiesene Raucherbereiche, führen jedoch nicht ausdrücklich aus, dass Dampfen automatisch denselben Regeln folgt, und veröffentlichen keine dampferspezifische Kabinengebühr. Folgen Sie den reisebezogenen Informationen und den Anweisungen der Crew, statt anzunehmen, die Rauchregeln ließen sich unverändert auf E‑Zigaretten übertragen.
Wie man eine E‑Zigarette für eine Kreuzfahrt verpackt
Wenn die Reise einen Flug beinhaltet, gehört das Gerät ins Handgepäck oder an Ihre Person. Die IATA gibt an, dass elektronische Zigaretten, Verdampfergeräte und Ersatzbatterien im Handgepäck mitgeführt werden müssen, und die FAA verbietet elektronische Rauchgeräte im aufgegebenen Gepäck.
Dasselbe luftfahrtsicherheitsbezogene Prinzip gilt, wenn ein Kreuzfahrtpaket einen Charterflug einschließt, wobei der durchführende Luftfahrtbetreiber zusätzliche Beschränkungen auferlegen kann. Das ist relevant bei Swan Hellenic‑Routen, die einen Flug zu einem abgelegenen Einschiffungspunkt vorsehen.
Bereiten Sie das Gerät so vor, dass es sich nicht versehentlich aktivieren kann. Je nach Bauart bedeutet das, es vollständig auszuschalten, den Auslöseknopf zu verriegeln, die Batterie zu entfernen, die Batterie von der Verdampfereinheit zu trennen oder eine Schutzhülle zu verwenden. Schützen Sie offene Batterieanschlüsse vor Kontakt mit Schlüsseln, Münzen und anderen Metallteilen, indem Sie die Originalverpackung, ein Batteriefach oder eine Einzelabdeckung nutzen.
Wird ein Handgepäckstück am Gate angenommen und ins Frachtraumfach verbracht, nehmen Sie die E‑Zigarette und alle Ersatzbatterien vorher heraus und behalten Sie sie bei sich. Reisen Sie niemals mit einer beschädigten, aufgeblähten, undichten oder zurückgerufenen Batterie.
Vape‑Flüssigkeit unterliegt ebenfalls den Regeln der Flughafen‑Sicherheitskontrolle. Auf vielen internationalen Strecken müssen Flüssigkeiten im Handgepäck in Behältern von 100 Millilitern oder weniger in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel transportiert werden. Bestätigen Sie die Regeln an jedem genutzten Flughafen, da die Kontrollsysteme und Ausnahmen variieren.
Kreuzfahrtgesellschaften durchsuchen Gepäck bei der Einschiffung. Wo sowohl die Reederei als auch geltendes lokales Recht das Gerät erlauben, stellt dessen Vorhandensein an sich keinen Verstoß dar, obwohl die Sicherheit das Gepäck dennoch inspizieren kann. Packen Sie offen und korrekt, statt es zu verstecken, und halten Sie die aktuelle Richtlinie des Betreibers bereit.
Aufladen von E‑Zigaretten und Sicherheit bei Lithiumbatterien
Eine E‑Zigarette kombiniert ein Heizelement mit einer Lithiumbatterie, weshalb das Aufladen eine Sicherheitsfrage ist und nicht nur eine Frage der Steckdosenverfügbarkeit.
Benutzen oder laden Sie das Gerät während eines Fluges nicht auf. Die FAA verbietet ausdrücklich das Wiederaufladen elektronischer Zigaretten und ihrer Batterien an Bord eines Flugzeugs. Sobald Sie an Bord des Schiffs sind, erkundigen Sie sich vor dem Anschluss bei der Reederei nach den geltenden Regeln fürs Laden in der Kabine.
Wo Laden gestattet ist, verwenden Sie das vom Hersteller gelieferte oder zugelassene Ladegerät. Laden Sie auf einer sauberen, flachen, sichtbaren Fläche, fern von Bettzeug, Kleidung und anderen brennbaren Materialien. Lassen Sie das Gerät nicht über Nacht oder unbeaufsichtigt laden und ziehen Sie den Stecker, wenn es voll ist. Stellen Sie den Gebrauch oder das Laden einer Batterie ein, die beschädigt, undicht, ungewöhnlich heiß, aufgebläht oder unberechenbar im Verhalten ist, und improvisieren Sie nicht mit inkompatiblen Batterien, Ladegeräten oder Adaptern. Auch ein kleines Gerät kann bei Zellenversagen starke Hitze entwickeln.
Gesetze zum Dampfen in internationalen Häfen
Die Erlaubnis eines Schiffs gilt nur an Bord dieses Schiffs. Sie hebt nicht das Recht im Einschiffungshafen, in Anlaufhäfen, an Flughäfen oder an Ihrem endgültigen Ziel auf.
Regeln für nikotinhaltige E‑Zigaretten unterscheiden sich stark von Land zu Land. Manche regulieren Verkauf oder öffentliche Nutzung, manche begrenzen die Einfuhrmengen und manche verbieten Einfuhr oder Besitz völlig. Ein Gerät kann daher an Bord legal, beim Durchqueren des Terminals oder beim Mitnahme an Land jedoch illegal sein. Es in der Kabine zu belassen löst das Problem nicht unbedingt, wenn die Einfuhr ins Land selbst eingeschränkt ist.
Prüfen Sie offizielle Zoll‑, Gesundheits‑ oder Regierungsinformationen für jedes Land Ihrer Reiseroute und für jeden Transitflughafen, an dem lokale Beschränkungen beeinflussen können, was Sie mitführen dürfen. Drei Details sind es wert, besonders bestätigt zu werden: ob nikotinhaltige Flüssigkeit anders behandelt wird als das Gerät selbst, ob eine für den persönlichen Gebrauch bestimmte Menge erlaubt ist, wenn die Einfuhr sonst eingeschränkt ist, und ob die Nikotinstärke, die Sie mitführen, am Reiseziel legal ist.
Verlassen Sie sich nicht auf den Blog eines Händlers oder eine alte Forenantwort und gehen Sie nicht davon aus, dass die Regeln für Zigaretten automatisch auf elektronische Geräte erstreckt werden.
Häufig gestellte Fragen
Gehört eine E‑Zigarette ins Handgepäck bei einer Kreuzfahrt?
Wenn Sie zum Schiff fliegen: ja. Elektronische Zigaretten, Verdampfergeräte und Ersatz‑Lithiumbatterien müssen in der Flugzeugkabine mitgeführt werden und dürfen niemals im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Nehmen Sie sie heraus, wenn Ihr Handgepäck am Gate aufgegeben wird.
Durchsuchen Kreuzfahrtschiffe nach E‑Zigaretten?
Kreuzfahrtgesellschaften kontrollieren Gepäck auf verbotene und unsichere Gegenstände. Eine nikotinhaltige E‑Zigarette ist üblicherweise als Gegenstand erlaubt, Sicherheit kann sie jedoch inspizieren, und die Nutzung an Bord muss der Richtlinie des Betreibers und dem geltenden Recht entsprechen.
Wo darf man auf einem Kreuzfahrtschiff dampfen?
In der Regel nur in deutlich ausgewiesenen Raucherbereichen. Kabinen, Balkone und die meisten Innen‑Öffentlichkeitsbereiche sind verboten, und die genauen Orte variieren je nach Reederei, Schiff und Route.
Darf man eine E‑Zigarette in der Kreuzfahrtkabine aufladen?
Das hängt vom Betreiber ab. Klären Sie die aktuellen Ladebestimmungen des Schiffs, verwenden Sie nur das richtige Ladegerät, behalten Sie das Gerät während des Ladens sichtbar und laden Sie niemals eine beschädigte Batterie oder lassen Sie sie unbeaufsichtigt.
Welche Strafe droht für Dampfen in einer Kreuzfahrtkabine?
Das variiert je nach Reederei. Kreuzfahrtgesellschaften erheben häufig eine Reinigungsgebühr oder eine vertragliche Vertragsstrafe für Rauchen oder Dampfen in einer Kabine oder auf einem Balkon; schwerwiegende oder wiederholte Verstöße können zur Ausschiffung führen. Die Konsequenz wird von der jeweiligen Gesellschaft festgesetzt und nicht durch die Seefahrtsgesetzgebung vorgegeben, prüfen Sie daher die zu Ihrer Buchung gehörenden Bedingungen.
