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Geschäftsbedingungen für Landausflüge

Geschäftsbedingungen für Landausflüge

Geschäftsbedingungen für Landausflüge

Für Ihre Landausflüge sollen Ihnen die folgenden Geschäftsbedingungen helfen, Ihre Ausflüge im Voraus sowie an Bord zu organisieren und sie gut informiert zu genießen. Rechtlich schließen Sie mit Swan Hellenic Cruises FZCO (im Folgenden „Swan Hellenic Cruises“ oder „Swan Hellenic“) einen Vertrag über eine Agenturdienstleistung (Hilfeleistung / Vermittlung) ab. Swan Hellenic unterstützt Sie bei der Buchung Ihrer Landausflüge bei Drittanbietern.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Gästen und Swan Hellenic im Einzelnen und innerhalb eines bestimmten Rahmens. Auf unserem Buchungsformular für Landausflüge finden Sie möglicherweise auch Expeditionsaktivitäten, die von unserem Expeditionsteam durchgeführt werden; für diese Art von Aktivitäten an Land gelten diese Geschäftsbedingungen nicht. Vor der Teilnahme an bestimmten Expeditionsaktivitäten wie Zodiac-Touren, Kajakfahren und Schnorcheln müssen jedoch an Bord besondere Haftungsausschlusserklärungen unterzeichnet werden.

I.Veranstalter von Landausflügen und Haftung

Swan Hellenic hat das Ausflugsprogramm in Zusammenarbeit mit unseren renommierten Agenturen an den verschiedenen Zielorten sorgfältig zusammengestellt. Die Durchführung liegt jedoch ausschließlich in den Händen der örtlichen Agenturen, die als Veranstalter des Landausflugsprogramms die alleinigen Vertragspartner für die Durchführung der gebuchten Ausflüge sind. Swan Hellenic Cruises ist lediglich Vermittler, um Ihnen höchste Servicequalität und Komfort bei der Auswahl und Buchung Ihres gewünschten Landausflugsprogramms zu gewährleisten, und haftet daher nicht für die Durchführung und Ausführung der vermittelten Ausflüge. Art und Umfang der Haftpflicht- und Unfallversicherung der örtlichen Agenturen richten sich nach der jeweiligen lokalen Gesetzgebung und können daher stark variieren und auch erheblich von den üblichen EU-Versicherungsstandards abweichen. Swan Hellenic Cruises arbeitet ausschließlich mit lokalen Reiseveranstaltern zusammen, die einen Nachweis über einen hochwertigen Versicherungsschutz erbringen können.

II.Buchungen

Sie können Ihre ausgewählten Ausflüge vor Reisebeginn oder erst an Bord buchen. Wir möchten darauf hinweisen, dass einige Ausflüge nur über begrenzte Plätze verfügen und wir die Verfügbarkeit an Bord nicht garantieren können. Wir empfehlen Ihnen daher, vor Reisebeginn über unsere Reservierungsagenten zu buchen. Bitte achten Sie auf die jeweiligen Anforderungsprofile der Touren hinsichtlich Länge der Fußwege und Wanderwege, Alters-, Gewichts- oder Größenbeschränkungen oder eines bestimmten Maßes an körperlicher Fitness. Für einige Ausflüge können die lokalen Anbieter die Unterzeichnung einer speziellen Haftungserklärung verlangen (z. B. bei Schnorchelausflügen, Seilrutschen-Touren oder Quad-Fahrten).

III.Zahlung der Ausflüge

Alle Preise sind in US-Dollar angegeben. Die Bezahlung der vorab gebuchten Landausflüge erfolgt an Bord. Bitte beachten Sie, dass für einige spezielle Touren die vollständige Zahlung bei der Buchung fällig ist und nach der Bestätigung eine Stornogebühr von 100 % anfällt. Sie erhalten eine gesonderte Bestätigung Ihrer gebuchten Landausflüge mit Ihrer Buchungsbestätigung und auf Ihren Reiseunterlagen. Die Tickets werden anschließend in Ihre Kabine geliefert. An Bord gebuchte Ausflüge werden stets Ihrem Bordkonto belastet. Die Person, die das Ausflugsbuchungsformular unterzeichnet, ist der direkte Vertragspartner für alle angemeldeten Personen mit allen Rechten und Pflichten für die mitangemeldeten Reiseteilnehmer.

IV.Stornierung/Umbuchung von Ausflügen

Stornierungen oder Umbuchungen können über Ihren Reservierungsagenten oder an Bord vorgenommen werden. Die Stornierung oder Umbuchung gebuchter Landausflüge ist über das Service Center bis 48 Stunden vor Abreise kostenfrei möglich, mit Ausnahme bestimmter Touren, wie im Ausflugsbuchungsformular angegeben. Stornierungen oder Umbuchungen an Bord sind innerhalb der im Buchungsformular angegebenen Stornierungsfrist kostenfrei möglich.

V.Mindest- und Höchstteilnehmerzahl

Für alle Ausflüge muss eine Mindestteilnehmerzahl erreicht werden. Swan Hellenic Cruises als Agent sowie die verantwortliche Ausflugsagentur als Ihr Vertragspartner behalten sich das Recht vor, einen Ausflug abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wir informieren Sie rechtzeitig, damit Sie die Möglichkeit haben, einen alternativen Ausflug zu wählen. Der abgesagte Landausflug wird umgehend von Ihrem Bordkonto gestrichen. Die Teilnehmerzahl ist bei einigen Ausflügen begrenzt. Die Bestätigung eines Landausflugs mit begrenzter Platzzahl erfolgt nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Swan Hellenic bemüht sich nach Kräften, allen Wünschen zu entsprechen, dies ist jedoch nicht immer möglich. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, Ihre Lieblingsausflüge im Voraus zu buchen. Sollte die gewählte Tour nicht verfügbar sein, unterstützt Sie unser Team gerne und berät Sie zu Alternativen.

VI.Kinder

Kinder unter zwei Jahren dürfen kostenlos an den Ausflügen teilnehmen, haben jedoch keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. In diesen Fällen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr und Verantwortung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Gesetzlich sollte jeder Person ein Sitzplatz zugewiesen sein. Ab einem Alter von 2 bis 11 Jahren gibt es bei fast allen Ausflügen Kinderermäßigungen.
Bei bestimmten Ausflügen ist jedoch aus Sicherheitsgründen ein Mindestalter für die Teilnahme erforderlich. Hinweise hierzu finden Sie in der detaillierten Tourbeschreibung.

VII.Leistungen

Alle Transportleistungen, Sightseeing, Führungen und Eintrittsgelder sind im Preis aller Ausflüge enthalten, sofern vom lokalen Veranstalter im Programm nichts anderes angegeben ist. Mahlzeiten mit Getränken und/oder Speisen – sofern angeboten – werden vom lokalen Veranstalter im Programm angegeben. Bitte beachten Sie, dass Mahlzeiten häufig entsprechend den örtlichen Gegebenheiten ausgewählt werden und daher oft regionale Küche und Spezialitäten darstellen. So lernen Sie das Land und seine Menschen authentisch kennen. Bitte beachten Sie, dass Qualität und Auswahl der Speisen und Getränke vom bekannten Standard und Angebot an Bord abweichen können.

VIII.Beachtung lokaler Bräuche und Vorschriften

Unsere Ausflugsprogramme bieten vielfältige Möglichkeiten, eine fremde Kultur unmittelbar zu erleben. In manchen Ländern ist es üblich, im Rahmen organisierter Ausflüge lokale Märkte oder Basare zu besuchen. Dies gehört ebenso zum Kennenlernen der Kultur wie die Möglichkeit, mit Hilfe Ihres Reiseleiters Souvenirs zu erwerben. Bitte begegnen Sie den Menschen vor Ort mit offenem Geist und respektieren Sie deren Bräuche und Traditionen. Dies gilt insbesondere für Kleidung, die der Religion und den kulturellen Erwartungen des Gastlandes entspricht.

IX.Reiseleitung und sorgfältige Auswahl der Beförderungsmittel

Der lokale Veranstalter bemüht sich nach Kräften, für alle Ausflüge geeignete lokale Reiseführer bereitzustellen, obwohl diese in manchen Zielgebieten gar nicht oder nicht in ausreichender Zahl verfügbar sind. Ihre Erwartungen sollten dabei die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Der Transport sowie die gewählten Busse und sonstigen Beförderungsmittel und Fahrzeuge entsprechen dem jeweiligen Landesstandard. Der lokale Veranstalter sorgt dafür, dass Sie möglichst komfortabel reisen. Ihre lokalen Reiseführer freuen sich stets über Ihr Lob und Ihre Anregungen – und, sofern Sie mit dem Service besonders zufrieden waren, auch über ein Trinkgeld.

X.Klima und Kleidung

Informationen zum lokalen Klima entnehmen Sie bitte dem Reiseführer sowie den Ausflugsbeschreibungen; bitte beachten Sie außerdem den Wetterbericht im Bord-TV. Packen Sie auf jeden Fall eine Jacke oder einen Pullover ein, da Busse und Gebäude besonders in warmen Regionen häufig klimatisiert sind.

XI.Gesundheitshinweise

Die allgemeinen gesundheitlichen Hinweise und Empfehlungen im aktuellen SWAN HELLENIC Reiseführer gelten auch für die Ausflugsziele. Seien Sie besonders vorsichtig bei Eiswürfeln, Trinkwasser, hitzeempfindlichen Speisen sowie beim Baden in unbekannten Gewässern, sowohl im Meer als auch in Binnengewässern. Wenn Sie während eines Ausflugs schwimmen möchten, sollten Sie auf Alkoholkonsum und eine volle Mahlzeit verzichten. Wo zur Vorsorge Schwimmwesten oder ähnliche Auftriebshilfen für eine Aktivität bereitgestellt werden, müssen diese jederzeit getragen werden. Bitte bedenken Sie, dass das Meer unberechenbar ist. Rettungsschwimmer sind nicht immer vor Ort, und es kann Strände oder Badebereiche geben, an denen keine Flagge oder ein anderes System anzeigt, ob das Betreten des Wassers sicher ist. Zudem werden verschiedene Aktivitäten am Strand nicht beaufsichtigt oder begleitet. Bitte achten Sie deshalb selbst darauf, sich am Strand nur in sicheren Bereichen aufzuhalten. Kinder müssen während der Ausflüge stets von Ihnen beaufsichtigt werden, insbesondere in der Nähe von Gewässern.

XII.Gäste mit individuellen Beeinträchtigungen

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht alle Ausflüge für Gäste mit eingeschränkter Mobilität oder individuellen Beeinträchtigungen geeignet sind. Einige Touren setzen ein Mindestmaß an Fitness oder sportlicher Leistungsfähigkeit voraus. Bei einigen Ausflügen gelten aufgrund lokaler Sicherheitsvorschriften Gewichts- oder Größenbeschränkungen. Darauf wird in den jeweiligen Ausflugsbeschreibungen hingewiesen. Insbesondere wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind, Schwierigkeiten beim Gehen haben oder schwanger sind, sollten Sie sich nicht übermäßig belasten. Unsere Ausflugsberater an Bord beraten Sie gerne individuell, welche Ausflüge für Sie geeignet sind. Rollstuhlfahrer sollten insbesondere eine Begleitperson dabeihaben, da die Reiseleiter der lokalen Reiseveranstalter während der Ausflüge keine Unterstützung garantieren können. Bei jeder Kreuzfahrt erhalten Gäste mit individuellen Beeinträchtigungen gezielte Empfehlungen zu geeigneten Ausflugsprogrammen.

Bitte beachten Sie außerdem, dass der Konsum von Alkohol oder Drogen sowie die Einnahme von Medikamenten, die Schwindel, Kreislaufprobleme oder eingeschränkte Reaktionsfähigkeit hervorrufen können, Ihre Teilnahme an den gebuchten Ausflügen gefährden kann. Bitte beachten Sie ferner, dass während des Ausflugs der sofortige Zugang zu medizinischer Hilfe unter Umständen nicht gewährleistet ist, wodurch eine Situation entstehen kann, die Ihre Gesundheit gefährdet.
Mit der Buchung eines Ausflugs garantieren Sie dem lokalen Reiseveranstalter, dass Sie körperlich und geistig in der Lage sind, an der Tour wie ausgeschrieben und gemäß dem Anforderungsprofil teilzunehmen.

XIII.Schutz der Umwelt

SWAN HELLENIC setzt sich für den Schutz der Umwelt und der Arten in den besuchten Zielgebieten ein. Der Kauf von Souvenirs aus Korallen, Muscheln, ausgestopften Tieren, Schildkrötenpanzern oder Erzeugnissen aus Schlangenhaut oder anderen geschützten Arten kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Ein- und Ausfuhr solcher Souvenirs und Produkte ist gemäß dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen verboten. Bei der Ausreise riskieren Sie die Beschlagnahme sowie hohe Geldstrafen. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter oder sollten wieder an Bord mitgenommen werden.

XIV.Änderungen von Leistungen

Die Sicherheit der Teilnehmer und ein reibungsloser Ablauf des angebotenen Ausflugs haben für den lokalen Veranstalter höchste Priorität. Aus diesem Grund behalten sich die lokalen Veranstalter ausdrücklich das Recht vor, einzelne Programmpunkte und Zeiten des Ausflugs ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu ersetzen. Dies umfasst auch den Ausschluss von Teilnehmern ohne Kostenerstattung, sowohl vor Beginn als auch während des Ausflugs, wenn deren Verhalten eine Gefahr für sie selbst darstellt oder die Sicherheit und das Wohlergehen der Gruppe gefährden könnte. Die lokalen Veranstalter behalten sich ausdrücklich das Recht vor, solche Teilnehmer vor Beginn des Ausflugs auszuschließen oder, falls sich später herausstellt, dass sie den körperlichen Anforderungen nicht gewachsen sind, auf deren Kosten zum Schiff zurückzubringen.

SWAN HELLENIC übernimmt keinerlei Haftung für die Durchführung der lediglich vermittelten Ausflüge. Etwaige Leistungsstörungen sowie Schäden oder Verletzungen sind ausschließlich mit Ihrem direkten Vertragspartner, dem lokalen Veranstalter, zu klären, und eine Beschwerde ist bei diesem einzureichen. Als Vermittler lehnt SWAN HELLENIC ausdrücklich jede über den Rahmen einer fehlerhaften Vermittlung im Agenturverhältnis hinausgehende Haftung ab, unabhängig von der Rechtsgrundlage.

Der lokale Veranstalter ist als Ihr Vertragspartner für die jeweiligen Landausflüge allein für die Umsetzung und Durchführung der Ausflüge verantwortlich. Die lokalen Veranstalter können jedoch nicht garantieren, dass der Ausflug wie ausgeschrieben durchgeführt wird, da kurzfristig eintretende Ereignisse die Sicherheit, Durchführbarkeit oder Qualität des Ausflugs beeinträchtigen können. Bitte beachten Sie, dass die Angaben zum Programm einer Tour ungefähren Charakter haben. Je nach örtlichen Gegebenheiten, Feiertagen und saisonalen Besonderheiten sowie der Verkehrslage im Zielgebiet können die Routen einer Tour auch erheblich von der ursprünglichen Beschreibung abweichen, ohne dass daraus Gewährleistungsansprüche entstehen.

XV.Versicherungsschutz

Die Haftpflicht- und Unfallversicherung der lokalen Reiseveranstalter richtet sich nach der jeweiligen örtlichen Gesetzgebung, deren Haftungsgrenzen erheblich von bekannten EU-Standards abweichen können. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, den Reiseversicherungsschutz unserer Partnerversicherungen in Anspruch zu nehmen und dort ein vollständiges Versicherungspaket abzuschließen, um auch im Ausland im Falle eines Unfalls bestmöglich abgesichert zu sein. Die Angebote finden Sie auf der aktuellen Website von SWAN HELLENIC.

XVI.Für Ihre persönliche Sicherheit

Bitte lassen Sie Ihre persönlichen Gegenstände nicht unbeaufsichtigt oder im Ausflugsbus zurück. Teure Schmuckstücke oder eine wertvolle Armbanduhr sollten ebenso wie wertvolle Foto- oder Filmausrüstung an Bord bleiben, gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Swan Hellenic Cruises und den Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Bitte folgen Sie außerdem den Hinweisen Ihres lokalen Reiseleiters und meiden Sie große Menschenansammlungen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie stets einen kleinen Betrag Bargeld bei sich haben.

XVII.Minderjährige ohne Begleitung bei Ausflügen

Je nach Alter gelten besondere Bedingungen: Bis zum Alter von 18 Jahren ist eine Teilnahme nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich, der von einem gesetzlichen Vormund benannt werden muss. Die Begleitung bzw. Aufsicht kann weder durch Mitarbeiter von SWAN HELLENIC, den lokalen Reiseleiter noch durch andere Ausflugsteilnehmer übernommen werden. Die lokalen Reiseveranstalter behalten sich das Recht vor, für einige Ausflüge ein abweichendes Mindestalter für die Teilnahme festzulegen. Sollte dies der Fall sein, weisen wir in der jeweiligen Ausflugsbeschreibung gesondert darauf hin. Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass alle genannten Altersgrenzen verbindlich sind und aus Sicherheitsgründen in der Regel keine Ausnahmen möglich sind.

XVIII.Anwendbares Recht

Ihr mit Swan Hellenic Cruises geschlossener Agenturvertrag für die Buchung von Landausflügen unterliegt zyprischem Recht. Ihre Ausflugsverträge mit den einzelnen lokalen Ausflugsveranstaltern unterliegen dem jeweils anwendbaren Recht, wie es in deren Geschäftsbedingungen festgelegt ist, oder, sofern solche Bestimmungen fehlen, dem anwendbaren Recht des Landes, in dem der Ausflug stattfindet.

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